Was tun, wenn wegen der Corona-Krise das Geld für die Miete oder für die Grundversorgung fehlen

Durch die Entscheidung der Politik, das öffentliche Leben zur Verringerung der Ausbreitung des Coronavirus weitgehend einzuschränken, kann es bei Privatpersonen und Gewerbetreibenden zu finanziellen Engpässen kommen. Immerhin beträgt der Anteil privater Vermieter rund 2/3 des gesamten Wohnungsbestandes.

Viele private Vermieter, berichten von ihrer Angst, wegen Mietrückständen selbst in finanzielle Schieflage zu geraten, resümiert der Vorsitzende von Haus & Grund Seligenstadt, Klaus Dietrich.

 

Nach einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz haben Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Abmilderung der Covid-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zugestimmt.

 

Ein wesentlicher Teil des Gesetzes betrifft das Mietrecht. So sieht die gesetzliche Regelung vor, für Mietverhältnisse über Grundstücke, Privatwohnungen oder Gewerbeflächen, das Kündigungsrecht des Vermieters vorläufig befristet bis 30. Juni 2020 auszusetzen, wenn ein Mieter wegen der Folgen von Covid-19 in Zahlungsrückstand gerät.

 

Zahlt der Mieter einer Wohnung in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2020 seine Miete nicht oder nicht vollständig, darf der Vermieter das Mietverhältnis aus diesem Grund jedoch nicht kündigen. Der Mieter muss aber glaubhaft machen, dass der Grund für die Nichtzahlung durch die Corona-Pandemie begründet ist. Nachweise können insbesondere eine Bescheinigung über die Gewährung staatlicher Leistungen, Bescheinigungen des Arbeitgebers oder andere Nachweise über das Einkommen beziehungsweise über den Verdienstausfall sein. Der Wohnraum-Mieter hat bis 30. Juni 2022 Zeit, die im Zeitraum April bis Juni 2020 angehäufte Mietschulden auszugleichen.

 

Mieter von Gewerberäumen sind vor einer Kündigung wegen Zahlungsrückstands geschützt, wenn sie die Miete für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht leisten und diese Nichtleistung auf der Corona-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen dem Mietrückstand und der Pandemie ist beispielsweise für das jeweilige Gewerbe auf die kommunale Regelung zu verweisen, die eine Betriebsschließung erforderlich macht.

 

Auch für Immobiliendarlehen bestehen Erleichterungsmöglichkeiten. Hat ein Darlehensnehmer pandemiebedingte außergewöhnliche Einnahmeausfälle, die ihm die geschuldete Leistung unzumutbar machen, besteht die Möglichkeit der Stundung. Weitere Voraussetzung ist, dass vor dem 15. März 2020 für private Zwecke ein Immobiliendarlehensvertrag abgeschlossen wurde. Auch Darlehn zur Finanzierung der vermieteten Immobilie fallen darunter.

 

Können Verbraucher und Kleinstunternehmer im Zeitraum 8. März 2020 bis 30. Juni 2020 ihrer Zahlungspflicht beispielsweise für Lieferverträge über Gas, Strom und Wasser sowie Telekommunikation pandemiebedingt nicht oder nicht vollständig nachkommen, steht ihnen ein Leistungsverweigerungsrecht nach Artikel 20 § 1 EGBGB- neu zu. Der Liefervertrag muss vor dem 8. März 2020 abgeschlossen sein.

 

Viele unserer Mitglieder kennen ihre Mieter persönlich und haben auch in der jetzigen Krisensituation ein Interesse an langfristigen Mietverträgen. Sollten Mieter coronabedingt mit ihrer Miete in Rückstand geraten, kann nur in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Maßnahmen für beide Seiten tragbar sind.

 

Eine Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung haben wir für unsere Mitglieder vorbereitet. Ich kann nur jedem betroffen Mieter raten, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um eine individuelle Lösung zu finden . Auf keinen Fall sollten Mieter die Mietzahlung unkommentiert aussetzen. In dieser Situation sitzen Mieter und Vermieter in einem Boot, so Dietrich weiter.

 

Jetzt sollte der Staat unverzüglich einen Wohnkostenfonds auflegen, der die Mietzahlungen von Mietern übernimmt. Nur so lassen sich langfristige Verwerfungen am Wohnungsmarkt vermeiden. Mit Blick auf das gesamte Hilfspaket der Regierung wäre ein Fonds für den Staat nur ein kleiner Schritt, für Mieter und Vermieter aber eine existenzielle Hilfe, unterstreicht der Vorsitzende von Haus & Grund Seligenstadt

PRESSEMITTEILUNG:Haus- & Grundbesitzerverein e.V. Seligenstadt und Umgebung

Haus- & Grundbesitzerverein Seligenstadt für den dritthöchsten Mitgliederzuwachs aller 900 Mitgliedsvereinen ausgezeichnet

 

Beim Zentralverbandstag von Haus & Grund Deutschland wurde der Haus- & Grundbesitzerverein e.V. Seligenstadt und Umgebung am 02.Juni 2016 mit der Urkunde „Haus & Grundverein des Jahres 2016“ für den erreichten 3. Platz beim höchsten relativen Mitgliederzuwachs ausgezeichnet.

Wenn man die Entwicklung des Vereins Haus & Grund Seligenstadt, der jetzt seit über 78 Jahre besteht, Revue passieren lässt, kann man feststellen, dass Immobilieneigentümer immer häufiger unsicher sind, wenn es um kommunaleAbgaben und Gebühren, Problememit Handwerkern, Nachbarschaftskonflikteoder um die Rechtssicherheit bei der Vermietung und den Betriebskostenabrechnungen geht.Und hierfür haben und kennen wir die Fachleute, die auf dem Laufenden sind und auf deren Rat unsere Mitglieder vertrauen können. Dass Besitzervon eigenen Heimen und vermieteten Wohnungen einen wachsenden Bedarf an kompetenter Beratung haben, zeigt der stete Mitgliederzuwachs. Die Zahl unsererMitglieder hat sich in den letzten 5 Jahren mehr als verdoppelt. Gerade konnten wir das 283. Mitglied begrüßen. Und jedes neue Mitglied stärkt den Ortsverein bei der Vertretung der Interessen unserer Eigentümergemeinschaft, so der 1. Vorsitzende von Haus & Grund Seligenstadt, Klaus Dietrich. 

 

Zahlreicheneue Haus-, Wohnungs-  und Grundeigentümerhaben sich auf Empfehlung von zufriedenen Mitgliedern zu einer Mitgliedschaft entschlossen. Zusätzlichnutzen gerade junge Immobilieneigentümer verstärkt das Medium Internet, um sich über den Haus & Grund-Verein zu informieren und Mitglied unsererEigentümerschutzgemeinschaft zu werden. 

 

Klaus Dietrich weiter: Während früher überwiegend Eigentümer von Häusern das Mitgliederklientel stellten, sind inzwischen auch viele Besitzer von Eigentumswohnungen unsere Mitglieder.

 

Besonderen Wert legt Haus & Grund Seligenstadt von jeher auf ein partnerschaftliches Verhalten zwischen Vermietern und Mietern. Diese soziale Verantwortung der Mitglieder drückt sich auch darin aus, dass viele Vermieter ihre Mieter als Kunden betrachten, die für das Wirtschaftsgut Wohnung angemessenes Entgelt zahlen, ohne dass diese überfordert werden.

 

Presseinformation zur Mitgliederversammlung und dem 80-jährigen Jubiläum

Wenn man die Entwicklung des Vereins Haus & Grund Seligenstadt, der jetzt 80 Jahre besteht, Revue passieren lässt, fällt auf, dass zwar jede Epoche ihre eigenen und ganz speziellen Probleme hatte, aber dass manche Grundprobleme des privaten Haus-, Grund- und Wohnungseigentums sich offenbar in all den Jahren nicht geändert haben. Manches, was man alten Berichten entnehmen kann, ist auch heute noch erstaunlich aktuell. Beispielsweise seien nur genannt, die ständig steigenden Energiekosten, immer neue gesetzliche Auflagen, Steuerbelastungen, Mietrechtsprobleme

 

Der Ortsverein Haus & Grund Seligenstadt wurde im Jahre 1938 im Vereinsregister eingetragen. Im darauffolgenden Jahr brach am 01.09.1939 der 2. Weltkrieg aus, der erst mit der Kapitulation am 08.05.1945 endete. Für diese gesamte Zeit sind nur spärliche, bruchstückhafte Aufzeichnungen des Vereins vorhanden.

 

Durch die Gleichschaltung im Dritten Reich war die freie Interessenvertretung der Grundeigentümer unmöglich. Nach dem 2. Weltkrieg kam die Vereinstätigkeit, wie bei allen übrigen Vereinen, vorerst zum Erliegen. Die Flüchtlingswelle führte zu Wohnungsnot und zu Zwangsbewirtschaftung des Wohnraums. Die hohe Arbeitslosigkeit erschwerte zusätzlich die Lage in Deutschland. Die Inflation schaffte für die Haus- und Grundbesitzer fast unüberwindbareBelastungen und hinterließ im privaten Haus- und Grundbesitz eine schwer angeschlagene Organisation. Dennoch suchten die Haus- und Grundbesitzer zunehmend Rat und Hilfe bei den Haus- und Grundeigentümervereinen.

 

Haus & Grund in Deutschland ist heute mit über 900.000 Mitgliedern die größte deutsche Interessengemeinschaft von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern. Darüber hinaus ist Haus & Grund Deutschland als Mitglied der ,,Union Internationale de la Propriété Immobilière“im Rahmen der Europäischen Union als Interessenvertretung auch international aktiv.

 

Die Mitglieder von Haus & Grund Seligenstadt können heute mit Stolz auf das in der 80-jährigen Vereinsgeschichte Erreichte zurückblicken. Nachdemanfänglich der Haus-und Grundbesitzerverein Seligenstadt gerade einmal10 Mitglieder hatte, werdenheute über400 private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer mit ihren über 900 Liegenschaften vertreten. Mit weiterem steten Mitgliederzuwachs wird gerechnet.

 

Insbesondere die ehrenamtlichen Vorstände waren es, die den Verein in den 80Jahren geprägt und weiterentwickelt haben. So hat beispielsweise der frühere Vorstandsvorsitzende, das heutige Ehrenmitglied Walter Krauss, den ,,Mitglieder-Stammtisch“ ins Leben gerufenund die nach Anzahl der Liegenschaften gestaffelten Beiträge eingeführt.

 

Auf Initiative des heutigen 1. Vorsitzenden Klaus Dietrich, werden die Mittglieder kostenlos mit dem monatlich erscheinenden Hauseigentümer-Magazin versorgt.Durch verstärktespersönliches Engagement des ehrenamtlichen 1. Vorsitzenden konnte seit seiner Wahl vor knapp 8 1/2Jahren die Zahl der Mitglieder um mehr als verdreifachtwerden.

 

Der Haus- und Grundbesitzerverein steht als Eigentümer-Schutzgemeinschaft seinen Mitgliedern bei allen Fragen rund um die Immobiliemit Rat und Tat zur Seite. Dabei geht es oftmals um individuelle Belange des Steuer- und Abgaberechts im Zusammenhang mit dem Immobilieneigentum, um energetische Probleme, um Nachbarschaftskonflikte, um Mietrechtsfragen, um Probleme bei Nebenkostenabrechnungenoder mit Handwerkern.

 

Gerade Abrechnungsprobleme führen heute sehr oft zu Streitigkeiten. Wegen Nebenkostenabrechnungen wurden inzwischen mehr als 2.000 Gerichtsverfahren geführt undüber 500 Fälle landeten beim BGH. Die Betriebskosten stellen zwar für den Vermieter nur einen durchlaufenden Posten dar, für den Mieter haben sich die Betriebskosten aber inzwischen zu einer zweiten Miete entwickelt.

 

Neben preisgünstigen Formularen wie die Mieterselbstauskunft, Mietverträge, Übergabeprotokolleoder die Bonitätsprüfungenvon Mietinteressenten, nutzen die Mitglieder gerne diepersönlichenBeratungendurch den 1. Vorstandsvorsitzenden und durch die 2. Vorsitzende, eine promovierte Rechtsanwältin. Zusätzlichbietet der Verein seinen Mitgliedern auch über Kooperationspartner besondere Vergünstigungen. So z.B. durch Rahmenverträge verbilligteRechtsschutz- und Privathaftpflicht-Versicherungen, Rabatte bei OBI-Märktenund Sonderkonditionen bei Energieversorgungsunternehmen.

 

Alle diese Leistungen stehen den Mitgliedern bei vergleichbar sehr niedrigen Mitgliedsbeiträge (Jahresbeitrag 16€ für eine selbst genutzte Wohn-/Gewerbeeinheit, 26 € für bis zu drei Wohn-/Gewerbeeinheiten, 36 € für mehr als drei Wohn-/Gewerbeeinheiten) zur Verfügung.

 

Der Haus- & Grundbesitzerverein Seligenstadt legt von je her Wert auf ein partnerschaftliches Verhalten zwischen Vermietern und Mietern. Diese soziale Verantwortung der Mitglieder drückt sich auch darin aus, dass viele Vermieter ihren Mieter als Kunden betrachten, der für das Wirtschaftsgut Wohnung ein angemessenes Entgelt zahlt, ohne dass dieser überfordert wird.

Mitglieder des Haus- und Grundbesitzervereins Seligenstadt beschließen Satzungsänderung, Wahlen und Beitragsanpassungen

Bei der Mitgliederversammlung des Haus- & Grundbesitzervereins Seligenstadt im Vereinsheim berichtetender 1. Vorsitzende Klaus Dietrich und die 2. Vorsitzende Rechtsanwältin Dr. Patricia Stüwe-Mathijssen über die Aktivitäten im vergangenen Jahr. . Anhand von Fällen aus ihrem Beratungsalltag schilderte Dr. Stüwe-Mathijssen anschaulich über die Probleme des Mietrechtsund der Nebenkostenabrechnungen.Der ständig steigende Beratungsbedarfdrückt sich auch in den Mitgliederzahlen aus. Während der Verein vor einigen Jahrennoch 33 Mitglieder hatte, gehören inzwischen 465 Immobilieneigentümer mit ihren weit mehr als 900 Immobilien dem Eigentümer-Schutzverein an, so Klaus Dietrich

 

Erempfahl den Mitgliedern, nicht gutmütig den treuen Augen von Mietinteressenten zu vertrauen, sondern unbedingt vor dem Abschluss eines Mietvertrages Bonitätsprüfungen durch den Verein durchführen zu lassen. So konnten Mitglieder immer wieder vor Mietausfällen und mögliche Auseinandersetzungen mit hohen Folgekosten bewahrt werden.

 

Nachdem die 1. Kassiererin Helmtrud Bauer den Kassenbericht 2018 vorgestellt und die Kassenprüferinnen die ordnungsgemäßen Kassengeschäfte attestierten, erfolgte auf deren Vorschlag die einstimmige Entlastung des Vorstandes.

 

Da die Amtsdauer der 2. Vorsitzenden nach 3 Jahre endet, schlug KlausDietrich dieWiederwahl von Dr. Stüwe-Mathijssen zur 2. Vorsitzenden vor. Weitere Vorschläge erfolgten nicht. Einstimmig erfolgte ihre Wahl für weitere drei Jahre als 2. Vorsitzende.Sie nahm die Wahl an.

 

Ohne Gegenvorschläge wurden anschließend Marianne Fehres und Gertraude Höhner-Berlenbach für ein weiteres Jahr zu Kassenprüferinnen gewählt.Beide nahmen die Wahl an.

 

Mit der Einladung war den Mitgliedern vorgeschlagen worden, die Vorschriften der Datenschutzgrundordnung in die Satzung aufzunehmen.Nach einer kurzen Erläuterung durch den 1. Vorsitzenden wurde einstimmig die vorgeschlagene Satzungsänderung beschlossen. 

 

Ebenfalls einstimmig votierten die Mitglieder für eine moderate Erhöhung der Jahresbeiträge ab 01.01.2020 auf 20 € für eineselbstgenutzteWohn-/Gewerbeeinheit, 30 € für bis zu dreiWohn-/Gewerbeeinheiten und 40 € für mehr als drei Wohn-/Gewerbeeinheiten. Wurde keine Einzugsermächtigung erteilt, istder Jahresbeitrag jeweils2 € höher. Dietrich: „Damit sind wir immer noch konkurrenzlosgünstig“.

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