Was tun, wenn wegen der Corona-Krise das Geld für die Miete oder für die Grundversorgung fehlen
Durch die Entscheidung der Politik, das öffentliche Leben zur Verringerung der Ausbreitung des Coronavirus weitgehend einzuschränken, kann es bei Privatpersonen und Gewerbetreibenden zu finanziellen Engpässen kommen. Immerhin beträgt der Anteil privater Vermieter rund 2/3 des gesamten Wohnungsbestandes.
Viele private Vermieter, berichten von ihrer Angst, wegen Mietrückständen selbst in finanzielle Schieflage zu geraten, resümiert der Vorsitzende von Haus & Grund Seligenstadt, Klaus Dietrich.
Nach einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz haben Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Abmilderung der Covid-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht zugestimmt.
Ein wesentlicher Teil des Gesetzes betrifft das Mietrecht. So sieht die gesetzliche Regelung vor, für Mietverhältnisse über Grundstücke, Privatwohnungen oder Gewerbeflächen, das Kündigungsrecht des Vermieters vorläufig befristet bis 30. Juni 2020 auszusetzen, wenn ein Mieter wegen der Folgen von Covid-19 in Zahlungsrückstand gerät.
Zahlt der Mieter einer Wohnung in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2020 seine Miete nicht oder nicht vollständig, darf der Vermieter das Mietverhältnis aus diesem Grund jedoch nicht kündigen. Der Mieter muss aber glaubhaft machen, dass der Grund für die Nichtzahlung durch die Corona-Pandemie begründet ist. Nachweise können insbesondere eine Bescheinigung über die Gewährung staatlicher Leistungen, Bescheinigungen des Arbeitgebers oder andere Nachweise über das Einkommen beziehungsweise über den Verdienstausfall sein. Der Wohnraum-Mieter hat bis 30. Juni 2022 Zeit, die im Zeitraum April bis Juni 2020 angehäufte Mietschulden auszugleichen.
Mieter von Gewerberäumen sind vor einer Kündigung wegen Zahlungsrückstands geschützt, wenn sie die Miete für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht leisten und diese Nichtleistung auf der Corona-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen dem Mietrückstand und der Pandemie ist beispielsweise für das jeweilige Gewerbe auf die kommunale Regelung zu verweisen, die eine Betriebsschließung erforderlich macht.
Auch für Immobiliendarlehen bestehen Erleichterungsmöglichkeiten. Hat ein Darlehensnehmer pandemiebedingte außergewöhnliche Einnahmeausfälle, die ihm die geschuldete Leistung unzumutbar machen, besteht die Möglichkeit der Stundung. Weitere Voraussetzung ist, dass vor dem 15. März 2020 für private Zwecke ein Immobiliendarlehensvertrag abgeschlossen wurde. Auch Darlehn zur Finanzierung der vermieteten Immobilie fallen darunter.
Können Verbraucher und Kleinstunternehmer im Zeitraum 8. März 2020 bis 30. Juni 2020 ihrer Zahlungspflicht beispielsweise für Lieferverträge über Gas, Strom und Wasser sowie Telekommunikation pandemiebedingt nicht oder nicht vollständig nachkommen, steht ihnen ein Leistungsverweigerungsrecht nach Artikel 20 § 1 EGBGB- neu zu. Der Liefervertrag muss vor dem 8. März 2020 abgeschlossen sein.
Viele unserer Mitglieder kennen ihre Mieter persönlich und haben auch in der jetzigen Krisensituation ein Interesse an langfristigen Mietverträgen. Sollten Mieter coronabedingt mit ihrer Miete in Rückstand geraten, kann nur in jedem Einzelfall geprüft werden, welche Maßnahmen für beide Seiten tragbar sind.
Eine Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung haben wir für unsere Mitglieder vorbereitet. Ich kann nur jedem betroffen Mieter raten, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um eine individuelle Lösung zu finden . Auf keinen Fall sollten Mieter die Mietzahlung unkommentiert aussetzen. In dieser Situation sitzen Mieter und Vermieter in einem Boot, so Dietrich weiter.
Jetzt sollte der Staat unverzüglich einen Wohnkostenfonds auflegen, der die Mietzahlungen von Mietern übernimmt. Nur so lassen sich langfristige Verwerfungen am Wohnungsmarkt vermeiden. Mit Blick auf das gesamte Hilfspaket der Regierung wäre ein Fonds für den Staat nur ein kleiner Schritt, für Mieter und Vermieter aber eine existenzielle Hilfe, unterstreicht der Vorsitzende von Haus & Grund Seligenstadt